FOLTERMUSEUM WIEN

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Brandeisen
Schandgeige
Der Fußblock

Bäckerschupfen

Das Bäckerschupfen war die in Europa übliche Ehrenstrafe für Bäcker, die untergewichtiges Brot verkauften.

Die Strafe wurde mit einer Vorrichtung vollzogen, welche die Gestalt eines Korbes hatte, der am Ende einer einfachen Schaukel hing. Diese Strafe wurde durch Eintauchen in die Donau in der Rossau bis 1773 vollzogen, aber auch vor dem Fischertor, am Graben und am Neuen Markt in Bottichen mit menschlichem Unrat.
Der Neue Markt wurde deshalb gewählt, da er der Mehlmarkt von Wien war, also der Tatort an dem das Brot verkauft worden war.

Schandmasken

Viel Phantasie wurde in die Ausformung verschiedener Schandmasken verwendet. Alle Schandmasken hatten ein gemeinsames Merkmal: sie charakterisieren das Vergehen des Trägers und machten es für die Zuschauer deutlich sichtbar.

Der „Hausdrache“ war eine Schandmaske für zänkische, klatschsüchtige Frauen. Die großen Ohren zeigten, daß sie alles hörten; eine große Nase bedeutete, daß sie sich in die Angelegenheiten anderer Leute einmischten; ein großer Mund und eine lange Zunge standen dafür, daß sie alles bösartig weitererzählten. Ein Mann, der sich schlecht benommen hatte, bekam eine Maske in Form eines Eberkopfes aufgesetzt.

Aus Wien ist die Verwendung von „Hungermasken“ überliefert, wo dem Übeltäter ein essbarer Gegenstand so vor den Mund gehängt wurde, daß er ihn nicht erreichen konnte. Wucherer mußten einen Judenhut auf dem Kopf tragen, zanksüchtige Weiber einen Schnabel vor dem Mund.

Schandgeige und Fischerweiberfideln

Das Tragen der Halsgeige war eine der niedrigsten und harmlosesten Strafen am Pranger. Wenn sich zwei Frauen häufig stritten, sperrte man sie in die Doppelhalsgeige, die auch als Fischerweiberfidel bezeichnet wurde.

Das Umhängen hölzerner Halsgeigen verschärfte die Strafe des Prangerstehens. Schandfiedeln blieben in Wien bis in die josefinische Zeit in Verwendung, erst 1848 wurde diese Strafe aus dem Strafgesetzbuch gestrichen.

Alle Prangerstrafen sind grundsätzlich ehrenrührig, aber es gab Strafen, die die Ehre weniger oder stärker verletzten. So bedeutete das Tragen von Halsgeigen keinen Ausschluß aus der Gemeinschaft, wohingegen das Stehen am Pranger eine unehrlich machende Wirkung hatte.

Daneben gab es noch eine Reihe Ehrstrafen, die nicht am Pranger vollstreckt wurden und vor allem Frauen betraf: in Fällen von Unzucht oder Ehebruch mußten sie Strohkränze aufsetzen oder eine Mistkarre durch die Gassen fahren.

Der Storch

Als „Storch“ wird ein Gerät zur Fesselung bezeichnet.

Die Fessel umschließt Kopf, Arme und Beine und verursacht nach kurzer Zeit sehr schwere Krämpfe. Ein beinahe identisches Exemplar wie das hier gezeigte, heißt „scavenger’s daughter“ Tochter des Straßenkehrers und ist im Londoner Tower zu sehen.

Die italienische Bezeichnung „cicogna“ = Storch findet sich bei Muratori, der sie den juristischen und inquisitorischen Archiven Roms von 1550 – 1650 entlehnt hat.

Brandeisen / Zangen

Das Brandmarken zählte zu den schwersten Strafen nach der Todesstrafe.
Die Strafe, die sehr weit verbreitet war, galt als eine im höchsten Grade ehrenrührige Bestrafung. Meistens schloß die Strafe die Landesverweisung mit ein. Bis in das 19. Jahrhundert wurden vor allem Diebe gebrandmarkt und insbesondere Leute aus den unteren Volksschichten, die man jedoch nicht zum Tode verurteilen wollte oder konnte.

Das Zeichen – ein Symbol des Galgens, das Stadtwappen oder ein Buchstabe – brannte der Scharfrichter in aller Öffentlichkeit auf die Stim, den Rücken oder den Backen.
Der Gezeichnete war somit nicht nur eidesunfähig, sondern auch „unehrlich“ und sein Leben lang als Übeltäter zu erkennen.
Mit glühenden Zangen zu „zwicken“ war mancherorts zur Geständniserzwingung vor allem bei Hexenprozessen im dritten Grad der Folter üblich. Als Strafverschärfung galt, wenn ein zum Tode Verurteilter auf dem Weg zur Hinrichtungsstätte mit glühenden Zangen malträtiert wurde.

In Wien wurde das „Zwicken“ bei Ketzerprozessen und bei der Hinrichtung von rekonvertierten Juden verwendet, so wurde 1642 der ehemalige Rabbiner Joachim Engelberger „…auf vier Plätzen zweimal mit glühenden Zangen gezwickt, zweimal Riemen aus dem Rücken gerisson…“.

Pranger / Fußblock

Der Stock ist ein senkrecht stehender Block oder ein Brett, mit Löchern für die Beine und Eisen für die Handgelenke.
Man benutzte ihn als Pranger und in Gefängnissen.

Im Mittelalter war der Freiheitsentzug nur ein Gnadenmittel anstelle der Todesstrafe. Vor allem die Städte betriehen ab dem 14. Jahrhundert Gefängnisse, der Freiheitsentzug wurde vor allem bei Zahlungsunfähigkeit verhängt, erst später entwickelte er sich zur selbständigen Strafe bei anderen Delikten.

Nach der Carolina, Artikel 157, konnten kleinere Diebstähle mit zeitlich begrenztem Kerker bestraft werden. In ihrer Wirkung war die Gefängnisstrafe indessen eine Leibesstrafe, denn der Zustand der Gefängnisse war fürchterlich. Durch Dunkelheit, Kälte, Hunger und Ungeziefer litten die Häftlinge, womöglich gefesselt oder in den Stock gespannt, schwere Qualen.

Ursprünglich wurden in Wien die Gefangenen in den Kasematten des Burg- und Stadtgrabens verwahrt, 1673 wurde das Zucht- und Arbeitshaus in der Josefstadt fertiggestellt, wo die Gefangenen unter menschenunwürdigen Bedingungen vegetierten, erst mit der Eröffnung des neuen Kriminalgerichtsgebäudes am Glacis 1839 besserten sich die Zustände.

Der Pranger

Wann und wo der Pranger als Strafvollzugsgerät erstmals zur Anwendung kam, ist historisch nicht belegbar. Ab dem 13. Jahrhundert ist er bereits vereinzelt erwähnt. In großem Umfang wurden Prangerstrafen seit der Carolina verhängt und kamen bis in die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts zur Anwendung.

Wie häufig die Bestrafung des Prangerstehens ausgesprochen wurde, ist kaum mehr festzustellen, läßt sich für Wien aber aus der Nachricht ableiten, daß zwischen 1470 und 1479 insgesamt 34 Prangerstrafen ausgesprochen wurden.

Der Scharfrichter ist hier jedoch nur in besonderen Fällen dabei: die Ehrenstrafe des Prangerstehens konnte mit einer Körperstrafe kombiniert sein. Die Form des Prangers war vielfältig: ein Halseisen, das mit einer Kette an einem öffentlichen Gebäude befestigt war; ein Holzpfahl auf einem Podest (Schandpfahl), eine steinerne, kunstvoll verzierte Säule mit dem Stadtwappen, ein hölzernes Gestell, das auf einem öffentlichen Platz stand. In Wien wurde die Strafe der „Schandbühne“ erst 1848 aufgelassen.

Prangerkäfig

Der Käfig (von lateinisch cavea) ist ein allseitig geschlossenes Behältnis, dessen Seiten mehr oder weniger perforiert sind. Er kann transportabel oder auch als Gebäude ausgeführt sein.
Wie für jede Form des Prangers gab es auch für den Prangerkäfig verschiedene Arten und Namen.
Er wurde Gefängnispranger, Dreh-, Narren-Ketterhäuschen (Rothenburg), Finken- oder Zeisgenbauer, Korb oder grünes Häuschen (Levocy, Slowakei) genannt.

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