FOLTERMUSEUM WIEN
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Die Guillotine – Das Fallbrett
Die Guillotine ist untrennbar mit der Französischen Revolution 1789 – 1793 verbunden. Die Versuche, solche Maschinen zu hauen, gehen jedoch bis in das 15. Jahrhundert zurück.
Ihren Namen bekam die Guillotine vom französischen Arzt Joseph-Ignace Guillotin, der 1789 zum Abgoordneten in die Nationalversammlung gewählt wurde. Es war Guillotin ein Anliegen, Hinrichtungen möglichst rasch und schmerzlos zu machen. Außerdem sollte die Enthauptung nicht länger ein Privileg höhergestellter Personen sein.
Die erste Hinrichtungsmaschine wurde am 4. April 1792 am Place de Grève in Paris aufgestellt. Viele Hinrichtungen fanden in der Zeit zwischen dem Herbst 1793 und dem Frühsommer 1794 unter der Diktatur des „Wohlfahrtsausschusses“ von Maxime Robespierre statt: in dieser kurzen Zeit starben allein in Paris 1250 Personen. Auch König Ludwig XVI. und Marie Antoinette wurden 1793 mit der Guillotine hingerichtet.
Die Todesstrafe und damit der Gebrauch der Guillotine wurde in Frankreich erst im Jahre 1984 abgeschafft. In Wien wurde die Hinrichtung durch die Guillotine in der Zeit der nationalsozialistischen Herrschaft (1938 – 45) im Wiener Landesgericht vollzogen.
Das Fallbrett kann als eine Art von Vorläufer der Guillotine gesehen werden. Der Delinquent mußte seinen Kopf auf das untere Brett legen und das obere fiel dann auf sein Genick. Führte dies nicht zum Tod, wurde mit großen Holzhämmern auf das Brett geschlagen bis dem Hinzurichtenden das Genick brach.
In früheren Zeiten, als noch keinen berufsmäßigen Scharfrichter gab, enthauptete meist der siegreiche Kläger selbst. Das Enthaupten galt trotz alle dem im Mittelalter als die „christliche“ Todesstrafe. Hinrichtungsort war manchmal der Galgenplatz, sehr häufig wunde eine eigene „Enthauptungsstatt“, z.B. ein Schafott oder ein „Rabenstein“ errichtet, manchmal enthauptete man auch am Tatort, fast immer aber im Freien. Nur manchmal wurde diese Art der Hinrichtung in einem geschlossenen Raum durchgeführt.
Die Garotte / Würgepfahl
Bis zur Abschaffung der Todesstrafe im Jahr 1975 war die Garrotte als Instrument der Hinrichtung in Spanien in Gebrauch. In einigen lateinamerikanische Staaten wird sie noch heute zur Folterung und Hinrichtung verwendet. Zwei Versionen existieren von diesem Gerät: Bei der typisch spanischen Form zischt eine Schraube den Halsring nach hinten und tötet das Opfer durch die sogenannte katalanische Form ist zusätzlich mit einer Eisenspitze versehen, die sich dem Opfer in den Halswirbel bohrt und gleichzeitig den Nacken nach vorne drückt. Der Delinquent stirbt durch Erwürgen und an der Zerstörung des Rückgrats.
Die Anwendung der Garrotte als Folter- und Hinrichtungsinstrument war nur im Südwesten Europas verbreitet. Auf diese Weise wurden Bürger während der bourbonischen Restauration in Spanien (1814) hingerichtet. Zwar schafften die Cortes 1812 und König Ferdinand VII. 1817 die Folter ab und lockerten die strengen Bestimmungen zu Körper- und Todesstrafen, aber die Garrotte blieb weiter in Gebrauch, insbesondere gegen „Anarchisten“. Franco ließ politische Gegner mit der Garrotte hinrichten. Die letzte Hinrichtung mit der Garotte fand in Spanien 1975 statt.
In Wien fand ein Garotte-ähnliches gerät nur Verwendung bei der Hinrichtung auf dem Scheiterhaufen, wobei der Henker das Opfer am Scheiterhaufen vor der Verbrennung von hinten erdrosselte. Von 1876 bis 1938 wurde die Todesstrafe in Wien am „Würgegalgen“, der das Opfer langsam erdrosselte, vollzogen.
Das Rad
Die Hinrichtung mit dem Rad galt als schimpflichste, ehrloseste und schmachvollste Strafe, die fast ausschließlich an Männern vollzogen wurde. Sie wurde vor allem bei Mord verhängt und war bis in das 18. Jahrhundert gebräuchlich.
Allerdings wurde der Delinquent ab dem 17. Jahrhundert vorher oft enthauptet oder erdrosselt.
Der Verurteilte wurde mit ausgestreckten Armen und Beinen an Pflöcken festgebunden. Dann wurde ein Rad auf seine Glieder gestoßen, die Zahl der Stöße war häufig im Urteil festgelegt. Der Sterbende oder Tote wurde durch die Speichen des Rades geflochten und das Rad schließlich auf einen Pfosten oder den Galgen gesteckt und der Körper den Raben zum Fraß überlassen. Die letzte Hinrichtung auf dem Rad wurde in Wien am 10. März 1786 vollstreckt, hingerichtet wurde Franz Zahlheim, der seine Geliebte beraubt und ermordet hatte.
Das Beil
Das Richtbeil wurde nur vereinzelt zum Enthaupten verwendet. Vielmehr gebrauchte es der Scharfrichter, wenn eine Tat durch eine Verstümmelungsstrafe gesühnt werden sollte.
Die häufigste Verstummelungsstrafe war das Abschlagen der Hand. Tatbestände, die mit dem Verlust der Hand bestraft wurden, waren Meineid, Körperverletzung mit bleibendem Schaden für das Opfer, Falschspiel, wiederholte Benutzung falscher Gewichte und Diebstahl.
Das Handabschlagen hat eine alte Tradition, vor allem in der Zeit der Karolinger nahm die Anwendung dieser Verstümmelungsstrafe zu. Allerdings konnte nur ein Unfreier mit dem Verlust einer Hand bestraft werden.
Das Richtschwert
Seit dem 17. Jahrhundert war die Enthauptung durch das Schwert die vorherrschende Hinrichtungsart. Sie galt als leichteste und ehrenhafteste Todesstrafe und wurde vor allem gegen Adelige und hohe Standespersonen ausgesprochen.
Mit gefesselten Händen mußte der Verurteilte hinknien oder auf einem Stuhl sitzen. Der Scharfrichter gebrauchte meistens das zweihändig geführte Schwert. Die Enthauptung war eine Kunst, die man lernen mußte, und verlangte Körperkraft und Geschick. Ein geschickter Scharfrichter, dem es gelang, das Haupt des Verurteilten mit einem einzigen Streich abzuschlagen, durfte sich des Beifalls der Menge sicher sein.
In Wien unterscheidet man bei Hinrichtungen mit dem Schwert die „Intramuralen“ Hinrichtungen für Standespersonen in der Bürgerstube des alten Rathauses in der Wipplingerstraße und öffentliche Enthauptungen am Rabenstein in der Rossau und bei der Spinnerin am Kreuz.
Der Scheiterhaufen
Die Strafe des Verbrennen bei lebendigem Leib wurde aus mystischen Gründen vor allem bei Hexen, Zauberei, Religions- und Ketzerprozessen durchgeführt, da das Feuer die Welt von unreinen Gedanken reinigen sollte, bzw. sollte außer Asche nichts vom Delinquenten überbleiben. Zu den bemerkenswerten Verbrennungen in Wien zählen daher die Hinrichtungen der Juden bei der Wiener Geserah 1421, die Verbrennung der Wiedertäufer Kaspar Tauber 1524, Balthasar Hubmaier 1528 und Johann Hayn 1549, sowie die Verbrennung der einzigen in Wien verurteilten Hexe Elisabeth Plainacher 1583. Die Verbrennungen fanden in Wien auf der Gänseweide, nahe der heutigen Weißgerberlände statt.
Bei Verbrennungen war es die Aufgabe des Henkers, den Verurteilten kurz vor dem Entzünden des Feuers mit einer Garotte von hinten zu erwürgen, später hängte man kleine Schießpulversäckchen den Opfern um den Hals oder bestrich ihr Totenhemd mit Schwefel, um den Tod zu beschleunigen.
