Das Rad
Die Hinrichtung mit dem Rad galt als schimpflichste, ehrloseste und schmachvollste Strafe, die fast ausschließlich an Männern vollzogen wurde. Sie wurde vor allem bei Mord verhängt und war bis in das 18. Jahrhundert gebräuchlich.
Allerdings wurde der Delinquent ab dem 17. Jahrhundert vorher oft enthauptet oder erdrosselt.
Der Verurteilte wurde mit ausgestreckten Armen und Beinen an Pflöcken festgebunden. Dann wurde ein Rad auf seine Glieder gestoßen, die Zahl der Stöße war häufig im Urteil festgelegt. Der Sterbende oder Tote wurde durch die Speichen des Rades geflochten und das Rad schließlich auf einen Pfosten oder den Galgen gesteckt und der Körper den Raben zum Fraß überlassen. Die letzte Hinrichtung auf dem Rad wurde in Wien am 10. März 1786 vollstreckt, hingerichtet wurde Franz Zahlheim, der seine Geliebte beraubt und ermordet hatte.
Das Beil
Das Richtbeil wurde nur vereinzelt zum Enthaupten verwendet. Vielmehr gebrauchte es der Scharfrichter, wenn eine Tat durch eine Verstümmelungsstrafe gesühnt werden sollte. Die häufigste Verstummelungsstrafe war das Abschlagen der Hand. Tatbestände, die mit dem Verlust der Hand bestraft wurden, waren Meineid, Körperverletzung mit bleibendem Schaden für das Opfer, Falschspiel, wiederholte Benutzung falscher Gewichte und Diebstahl. Das Handabschlagen hat eine alte Tradition, vor allem in der Zeit der Karolinger nahm die Anwendung dieser Verstümmelungsstrafe zu. Allerdings konnte nur ein Unfreier mit dem Verlust einer Hand bestraft werden.
Im Mittelalter war Hängen die am häufigsten ausgesprochene Todesstrate, die vor allem auch Diebe im Wiederholungsfall zu erleiden hatten.
Der Vorgang des Hängens erfolgte meistens so, dass zwei Leitern an den Galgen gelehnt wurden. an einer stieg der Henker empor, an der anderen führte er den Verurteilten, der an den Händen gefesselt war und einen Strick um den Hals hatte, mit sich.
Der Henker befestigte den Strick am Galgenhaken und legte dem Verurteilten die Schlinge um den Hals.
Dann stieg er selbst hinab und stieß die Leiter, auf der der Verurteilte stand um, sodass dieser nun frei in der Luft hing.
Die Schlinge zog sich durch das Gewicht des Hängenden zusammen und verschloss die Luftröhre und Blutgefäße, sodass der Tot relativ bald eintrat.
Erst ab dem 13.Jahrhundert wurde in Wien das Amt des Henkers, oft auch als „Heher“ Freimann oder Züchtiger bezeichnet, fest eingeführt. Davor übte der Jüngste Schöffe oder einer der Diebsschergen, also einer der Polizisten, das Amt aus, für das er pro Hinrichtung bezahlt wurde.Der Henker war einer in der Gruppe der „ehrlosen“ Personen, zu dieser Gruppe gehörten. auch der Wasenmeister, der Schlachterabfälle beseitigte, die Dirnen und die „heymlichen Gemach Räuber“, welche die Senkgruben leerten sowie das fahrende Volk und die Ehrlos bedeutete, dass niemand mit Ihm sprechen durfte, man konnte keine Geschäfte mit im machen oder in seine Famille einheiraten ohne selbst ehrlos zu werden, Daher übertrug sich diese „Ehrlosigkeit“ auch auf jeden, der mit dem Henker In körperlichen Kontakt kam, selbst wenn keine Verurteilung erfolgte wurde ein Gefolterter daher selbst
unehrlich. Auf Grund dieser besonderen Stellung wurde der Henker oft auch als Exekutor verwendet, da jeder Bürger leber seine Schulden bezahlte ehe er mit dem Henker in Kontakt treten mußte.
Das Henkeramt war In Wien erblich, oft verheirateten die Familien von Henkern verschiedener österreichischer Städte Henkerdynastien in Österrelch entstanden. unterelnander ihre Kinder, wodurch ganze für den Henker galt in Wien der „Freimannsfrieden“, d.h. niemand durfte sich am Henker für den von ihm verursachten Tod einer Person bel einer Hinrichtung rächen.
Bis 1428 durfte der Henker sein geringes Entgelt nach der Hinrichtung durch Sammeln unter den Zusehern aufbessern, später erhielt er für jede Hinrichtung Blutgeld“ von dem er auch die Kosten für die Instrumente seines Handwerkes bezahlen musste
Wenn der Henker patzt…
Die Hinrichtung mit dem Schwert verlangte vom Scharfrichter Kraft und Geschick, da gefordert wurde, dass bel dem Todesurtell aus dem Körper zwel Stücke zu machen selen und diese so vonelnander zu trennen, dass ein Zwischenraum entstand.
Es kam natürlich auch vor, dass der erste Streich mißlang, das der Hieb mit dem Schwert daneben ging passierte selbst versierten Scharfrichtern.
Mißglückte dem Melster eine Hinrichtung, war er um Ausrede nie verlegen: die durch Kälte erstarrten Finger, ein schartig gewordenes oder gar verzaubertes Richtschwert, der Teufel, der seine Hand im Spiel hatte.
Nach einer nicht erfolgreichen Hinrichtung zu Beginn des 10, Jahrhundert erklärte der Bernauer Scharfrichter Carl Friedrich Kaufmann, der Teufel habe Ihm einen dreiköpfigen Verbrecher vorgegaukelt. Der Teufel hatte einen Namen: Alkohol, denn nicht selten tranken sich die Scharfrichter Mut an, bevor Sie den Gang zum Rabenstein antraten.
Oft wird in Berichten auch erwähnt, der Deliquent sie so besoffen gewesen, dass er sich kaum auf den Beinen halten konnte. Gelegentlich zechten sogar Scharfrichter und Opfer gemeinsam auf Kosten der Stadtkasse,
Richtschwert
Seit dem 17. Jahrhundert war die Enthauptung durch das Schwert die vorherrschende Hinrichtungsart. Sie galt als leichteste und ehrenhafteste Todesstrafe und wurde vor allem gegen Adelige und hohe Standespersonen ausgesprochen.
Mit gefesselten Händen mußte der Verurteilte hinknien oder auf einem Stuhl sitzen. Der Scharfrichter gebrauchte meistens das zweihändig geführte Schwert. Die Enthauptung war eine Kunst, die man lernen mußte, und verlangte Körperkraft und Geschick. Ein geschickter Scharfrichter, dem es gelang, das Haupt des Verurteilten mit einem einzigen Streich abzuschlagen, durfte sich des Beifalls der Menge sicher sein.
In Wien unterscheidet man bei Hinrichtungen mit dem Schwert die „Intramuralen“ Hinrichtungen für Standespersonen in der Bürgerstube des alten Rathauses in der Wipplingerstraße und öffentliche Enthauptungen am Rabenstein in der Rossau und bei der Spinnerin am Kreuz.
Scheiterhaufen
Die Strafe des Verbrennen bei lebendigem Leib wurde aus mystischen Gründen vor allem bei Hexen, Zauberei, Religions- und Ketzerprozessen durchgeführt, da das Feuer die Welt von unreinen Gedanken reinigen sollte, bzw. sollte außer Asche nichts vom Delinquenten überbleiben. Zu den bemerkenswerten Verbrennungen in Wien zählen daher die Hinrichtungen der Juden bei der Wiener Geserah 1421, die Verbrennung der Wiedertäufer Kaspar Tauber 1524, Balthasar Hubmaier 1528 und Johann Hayn 1549, sowie die Verbrennung der einzigen in Wien verurteilten Hexe Elisabeth Plainacher 1583. Die Verbrennungen fanden in Wien auf der Gänseweide, nahe der heutigen Weißgerberlände statt.
Bei Verbrennungen war es die Aufgabe des Henkers, den Verurteilten kurz vor dem Entzünden des Feuers mit einer Garotte von hinten zu erwürgen, später hängte man kleine Schießpulversäckchen den Opfern um den Hals oder bestrich ihr Totenhemd mit Schwefel, um den Tod zu beschleunigen.




