Pendel, Streckleiter und Streckbank
Das Strecken war ein häufig gebrauchtes Mittel in der Tortur. Dabei wurde der Delinquent entweder frei aufgezogen (Pendel) oder die Streckung erfolgte auf einer Leiter. Am weitesten verbreitet war die Wippe“, die ihren Ursprung in Südwestdeutschland haben soll, und auch als „Pendel“ oder als „Königin der Folterqualen“ bezeichnet wurde.
Dem Angeklagten wurden die Hände auf dem Rücken gebunden, dann ein Seil an ihnen befestigt, das über eine Rolle lief. An diesem Seil wurde der Delinquent langsam in die Höhe gezogen und dort eine Weile hängen gelassen. Beim zweiten Grad der Folter wurde dann ein Gewicht an die Füße gehängt, beim dritten Grad ein schwereres Gewicht, was eine starke Verrenkung der Glieder zufolge hatte.
Das Aufziehen auf eine Leiter oder Streckbank gehörte ebenfalls zum zweiten Grad der Tortur.
Der Verdächtige wurde auf der Leiter nach oben gezogen, die Fußgelenke hatte man unten festgebunden. Die Hände wurden solange, oft rückwärts über den Kopf, hochgezogen, bis die Arme ausgerenkt waren. Einen „Entwurf der vollkommenen Ausdehnung des Inquisiten“ als Teil der sog. „Prager Tortur“ findet sich in der Theresiana. Um die Tortur zu verstärken, konnte der Scharfrichter brennende Unschnittkerzen an den Körper des Delinquenten halten.
Die Wasserfolter
Eine Foltermethode, bei der der Magen des Delinquenten mittels eines Trichters mit Wasser vollgefüllt wurde. Bei der Wasserfolter scheint es sich eher um einen deutschen Landsknechtsbrauch des 17. Jahrhunderts zu handeln, jedenfalls ist sie in Wien nicht nachweisbar.
Der Stachelstuhl, der auch Folterstuhl, Angststuhl, Jungferschoß oder Jungfersessel genannt wurde, ist eine Rekonstruktion aus den Fragmenten eines Originals des 17. Jahrhunderts.
Es handelt sich um einen Lehnstuhl aus Holz, dessen Lehne, Armstützen, Sitz- und Trittbrett dicht mit konischen Eisenstiften besetzt sind. Historischen Berichten zufolge soll es möglich gewesen sein, unter dem Sitz ein Feuer anzufachen, um so die Eisenstifte zu erhitzen.
Der Stuhl wirkt nicht nur in unserer Zeit schauderhaft, diese Wirkung sollte die inszenierung auch auf den damaligen Betroffenen haben. Gerate wie dieses waren häufig bloße Schaustücke, die keine wirkliche Verwendung fanden.
Gedroht wurde mit ihnen – im Zusammenwirken mit den bereits vorhandenen Vorstellungen von der Furchtbarkeit des Folterns. Verstärkt wird dieser Eindruck durch die stachelbesetzten Eisenbänder.
Das gebräuchlichste Gerät zur Geständniserzwingung war ab dem 16. Jahrhundert vor allem die Daumenschraube.
Sie ist nach den Vorschriften der Constitutio Criminalis Theresiana von 1768 als erstes Gerät bei der peinlichen Befragung anzuwenden: zunächst soll der Delinquent „mit der Tortur allein geschreckt werden“. Folgt kein Geständnis, dann sei folgends die Daumenstöcke mit oder ohne Draufklopfen zu gebrauchen und hierbei sodann stillzustehen“. Die Theresiana enthielt neben den genauen Torturvorschriften Entwürfe, wie die Geräte beschaffen sein mußten. Da Daumenschrauben leicht herzustellende Geräte waren, werden sie auch in Wien verwendet worden sein, erhalten hat sich keines dieser Geräte in Wien.
Die Guillotine ist untrennbar mit der Französischen Revolution 1789 – 1793 verbunden. Die Versuche, solche Maschinen zu hauen, gehen jedoch bis in das 15. Jahrhundert zurück.
Ihren Namen bekam die Guillotine vom französischen Arzt Joseph-Ignace Guillotin, der 1789 zum Abgoordneten in die Nationalversammlung gewählt wurde. Es war Guillotin ein Anliegen, Hinrichtungen möglichst rasch und schmerzlos zu machen. Außerdem sollte die Enthauptung nicht länger ein Privileg höhergestellter Personen sein. Die erste Hinrichtungsmaschine wurde am 4. April 1792 am Place de Grève in Paris aufgestellt. Viele Hinrichtungen fanden in der Zeit zwischen dem Herbst 1793 und dem Frühsommer 1794 unter der Diktatur des „Wohlfahrtsausschusses“ von Maxime Robespierre statt: in dieser kurzen Zeit starben allein in Paris 1250 Personen. Auch König Ludwig XVI. und Marie Antoinette wurden 1793 mit der Guillotine hingerichtet.
Die Todesstrafe und damit der Gebrauch der Guillotine wurde in Frankreich erst im Jahre 1984 abgeschafft. In Wien wurde die Hinrichtung durch die Guillotine in der Zeit der nationalsozialistischen Herrschaft (1938 – 45) im Wiener Landesgericht vollzogen.
Das Fallbrett kann als eine Art von Vorläufer der Guillotine gesehen werden. Der Delinquent mußte seinen Kopf auf das untere Brett legen und das obere fiel dann auf sein Genick. Führte dies nicht zum Tod, wurde mit großen Holzhämmern auf das Brett geschlagen bis dem Hinzurichtenden das Genick brach.
In frühreren Zeiten, als noch keinen berufsmäßigen Scharfrichter gab, enthauptete meist der siegreiche Klägerselbst. Das Enthaupten galt trotz alle dem im Mittelalter als die „christliche“ Todesstrafe. Hinrichtungsort war manchmal der Galgenplatz, sehr häufig wunde eine eigene „Enthauptungsstatt“, z.B. ein Schafott oder ein „Rabenstein“ errichtet, manchmal enthauptete man auch am Tatort, fast immer aber im Freien. Nur manchmal wurde diese Art der Hinrichtung in einem geschlossenen Raum durchgeführt.
Bis zur Abschaffung der Todesstrafe im Jahr 1975 war die Garrotte als Instrument der Hinrichtung in Spanien in Gebrauch. In einigen lateinamerikanische Staaten wird sie noch heute zur Folterung und Hinrichtung verwendet. Zwei Versionen existieren von diesem Gerät: Bei der typisch spanischen Form zischt eine Schraube den Halsring nach hinten und tötet das Opfer durch die sogenannte katalanische Form ist zusätzlich mit einer Eisenspitze versehen, die sich dem Opfer in den Halswirbel bohrt und gleichzeitig den Nacken nach vorne drückt. Der Delinquent stirbt durch Erwürgen und an der Zerstörung des Rückgrats.
Die Anwendung der Garrotte als Folter- und Hinrichtungsinstrument war nur im Südwesten Europas verbreitet. Auf diese Weise wurden Bürger während der bourbonischen Restauration in Spanien (1814) hingerichtet. Zwar schafften die Cortes 1812 und König Ferdinand VII. 1817 die Folter ab und lockerten die strengen Bestimmungen zu Körper- und Todesstrafen, aber die Garrotte blieb weiter in Gebrauch, insbesondere gegen „Anarchisten“. Franco ließ politische Gegner mit der Garrotte hinrichten. Die letzte Hinrichtung mit der Garotte fand in Spanien 1975 statt.
In Wien fand ein Garotte-ähnliches gerät nur Verwendung bei der Hinrichtung auf dem Scheiterhaufen, wobei der Henker das Opfer am Scheiterhaufen vor der Verbrennung von hinten erdrosselte. Von 1876 bis 1938 wurde die Todesstrafe in Wien am „Würgegalgen“, der das Opfer langsam erdrosselte, vollzogen.








